Veranstaltungswesen
Veranstaltungen in Hornstein
Die Marktgemeinde Hornstein unterliegt wie jede öffentliche Veranstaltung dem Bgld. Veranstaltungsgesetz i.d.g.F., wonach die einzelnen Bestimmungen anzuwenden und einzuhalten sind.
Hier stellen wir neben einem Leitfaden die notwendigen Anmeldeformulare zur Verfügung, die im Rathaus mindestens 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung abzugeben sind. Zu empfehlen ist jedenfalls eine rechtzeitige Abstimmung mit der Gemeinde bzw. der Bezirkshauptmannschaft bei größeren Veranstaltungen.
Hier stellen wir neben einem Leitfaden die notwendigen Anmeldeformulare zur Verfügung, die im Rathaus mindestens 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung abzugeben sind. Zu empfehlen ist jedenfalls eine rechtzeitige Abstimmung mit der Gemeinde bzw. der Bezirkshauptmannschaft bei größeren Veranstaltungen.